Energieeffizienzrichtlinie mit Vorgaben für das Submetering

Bereits zum Jahresende 2018 hat das EU-Parlament die Änderung der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen. Wesentlich ist darin die Vorgabe, dass Zähler und Heizkostenverteiler ab dem 25.10.2020 fernablesbar sein müssen. Bereits installierte Zähler müssen bis zum 01.01.2027 mit einer Fernablesefunktion nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden.

Ab 25.10.2020 sollen Verbrauchsinformationen von fernablesbaren Zählern oder Heizkostenverteilern zweimal pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. Soweit eine elektronische Übermittlung mit dem Endnutzer vereinbart ist, sollen die Verbrauchsinformationen mindestens vierteljährlich übertragen werden. Ab dem 01.01.2022 sollen bei fernablesbaren Zählern und Heizkostenverteilern die Verbrauchsinformationen mindestens monatlich bereitgestellt werden. Die notwendigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sind durch die Mitgliedstaaten bis zum 25.10.2020 zu erlassen. Die Umsetzung dieser europarechtlichen Vorgaben in der Heizkostenverordnung wird daher die Diskussion im Jahr 2020 bestimmen.

Im Zusammenhang mit der Energieeffizienzrichtlinie der EU steht auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gebäudeenergiegesetz vom 22.01.2019, wobei dieser sich noch auf die Fassung der Richtlinie von 2012 bezieht. Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden die derzeitigen Regelungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) zusammengefasst. Für die Messdienste ist dabei die Änderung der Regelungen zur Erstellung der Energieausweise am bedeutsamsten. Wesentlich ist dabei, dass zwar weiterhin auch Verbrauchsausweise erstellt werden können, jedoch an die Modernisierungsempfehlungen erhöhte Anforderungen gestellt werden, die zu einer umfassenderen Beschäftigung mit den baulichen Voraussetzungen des konkreten Gebäudes führen.

Im Rahmen der Mitgliederversammlung im Frühjahr 2019 hat der Vorstand eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Energie-Effizienzrichtline der EU mit der Erarbeitung einer Stellungnahme und der Prüfung von technischen Umsetzungmöglichkeiten beauftragt.

Die Arbeitsgruppe hatte bereits im August 2019 einen Besprechungtermin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit dem dortigen Referatsleiter Rechtsfragen Wärme und Effizienz in Gebäuden, Herrn Ministerialrat Jung, durchgeführt.

In dem kosntruktivem Gespräch konnten nicht nur die Anregungen für die Umsetzung der EED in deutsches Recht vermittelt, sondern der KUM auch als kompetenter Ansprechpartner präsentiert werden.

Um den Forderungen noch mehr gewicht zu verleihen hat sich der Vorstand sodann um ein abgestimmtes Vorgehen mit dem DEUMESS e.V. und dem Sächsischen Stammtisch der Wärmekostenabrechner bemüht. Im Ergebnis einer  Beratungen dieser Verbände am 07.11.2019 in Berlin konnte ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet werden, welches an das BMWi übermittelt wurde und dort mit Interesse aufgenommen wurde.

gemeinsames Positionspapier zur EED

Parallel dazu wurde auf Initiative von Mitgliedern der KUM die Entwicklung einer Plattform zur zentralen Datenfernerfassung angestoßen. Zwischenzeitlich wird das Projekt von der MTI-EnTraSys GmbH weitergeführt und befindet sich derzeit hinbsichtlich der Datenübertragung und de notwendigen Infrastruktur in der Testphase.

Am 11.03.2021 wurde jetzt im Rahmen einer Verbändeanhörung der

Referentenentwurf zur Änderung der Heizkostenverordnung

veröffentlicht.

Zu diesem Referentenentwurf wurde eine

gemeinsame Stellungnahme

der bereits am Positionspappier beteiligten Verbände erarbeitet. Es bleibt abzuwarten, ob die darin fomulierten Anregungen noch Eingang in den Gesetzentwurf finden und wann das parlamentarische Gesetzegebungsverfahren beginnt.

Die Zeit für die Umsetzung der EED drängt und die Messdiensbranche braucht verlässliche Vorgaben, um die Umsetzung der mit hohem technischen und personellen Aufwand verbundenen neuen Regelungen angehen zu können.