Im Rahmen der Mitgliederversammlung im Frühjahr 2019 hat der Vorstand eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Energie-Effizienzrichtline der EU mit der Erarbeitung einer Stellungnahme und der Prüfung von technischen Umsetzungmöglichkeiten beauftragt.

Die Arbeitsgruppe hat am …2019 einen Besprechungtermin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit dem dortigen Referatsleiter Rechtsfragen Wärme und Effizienz in Gebäuden, Herrn Ministerialrat Jung, durchgeführt. Dabei wurden die Vorstellungen der KUM erläutert und einem Handout übergeben.

Diskussionsplattform für die Umsetzung der EED in nationales Recht unter Berücksichtigung der DSGVO und der HeizkostenV

In dem kosntruktivem Gespräch konnten nicht nur die Anregungen für die Umsetzung der EED in deutsches Recht vermittelt, sondern der KUM auch als kompetenter Ansprechpartner präsentiert werden.

Um den Forderungen noch mehr gewicht zu verleihen hat sich der Vorstand sodann um ein abgestimmtes Vorgehen mit dem DEUMESS e.V. und dem Sächsischen Stammtisch der Wärmekostenabrechner bemüht. Im Ergebnis einer  Beratungen dieser Verbände am … in Berlin konnte ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet werden, welches an das BMWi übermittelt wurde und dort mit Interesse aufgenommen wurde.

gemeinsames Positionspapier zur EED

Anlage A

Anlage B

Anlage C

Parallel dazu wurde auf Initiative von Mitgliedern der KUM die Entwicklung einer Plattform zur zentralen Datenfernerfassung angestoßen. Zwischenzeitlich wird das Projekt von der MTI-EnTraSys GmbH weitergeführt und befindet sich derzeit hinbsichtlich der Datenübertragung und de notwendigen Infrastruktur in der Testphase.

Präsentation der MTI-EnTraSys GmbH

Momentan (im April 2020) ist nicht absehbar, wann ein Entwurf der novellierten Heizkostenverordnung vorliegen wird. Eine Umsetzung ist nach den Vorgaben der EED jedoch bis zum 25.10.2020 notwendig.